o   2 - fach Geimpfte (vollimmunisierte)

o   Genesene (max 6 Monate zurückliegende Genesung)

o   Kinder bis 5 Jahre Jahre ohne G-Nachweis

o   Kinder und Jugendliche im schulpflichtiges Alter haben mit dem Ninja-Pass Zutritt

o   Für Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr gilt die 3G-Regel.

o   Für Personen zwischen dem zwölften Lebensjahr und dem Ende der Schulpflicht gilt die 2,5G-Regelung.

o   PCR-Tests sind nur max. 48 Stunden gültig.

o   Für Begleitpersonen die vor Ort warten gilt automatisch die 2G Regelung.

o   Meisterschaftsgruppen mit vorliegender Spitzensportler-Regelung mit 3G Nachweis

 

• Ärztliche Bestätigung über eine abgelaufene Infektion

• Absonderungsbescheid

• Impfnachweis


o   Nachweis über neutralisierende Antikörper als gilt NICHT als 2-G-Nachweis

o   Nach Beendigung des neunten Schuljahres brauchen Jugendliche, einen 2-G-Nachweis.


Weiterhin gelten folgende Regelungen für den Aufenthalt im Tanzstudio

o   Registrierung, sobald man sich länger als 15 Minuten im Studio aufhält

o   Begleitung von Kindern so kurz wie möglich halten, Hilfe beim Umziehen und dann an den Unterrichtenden weitergeben.

o   Für Begleitpersonen die vor Ort warten gilt automatisch die 2G Regelung.

o   Mindestabstand von 2 Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben

o   Bei der Ausübung von Kontakt- und Mannschaftssportarten bzw. bei erforderlichen Sicherungs- und Hilfeleistungen darf der Abstand, wenn nötig,           unterschritten werden.

o   In den allgemeinen Bereichen ist eine FFP2-Maske zu tragen. Dies gilt allerdings nicht während der Sportausübung.

o   Hände desinfizieren

Ein neues Covid-19-Präventionskonzept und eine Covid-19-Beauftragte sind bereits seit Jänner 2021 vorhanden und werden ständig aktualisiert. Selbstverständlich verfügen wir auch über ein engmaschiges Desinfektionskonzept.